Beratungsprozess

Bewertung und Entscheidung

Aufgabe 4

Die Entscheidung zwischen politischem Termin und Qualität

Ein Go-live mit 8 % fehlerhaften Anträgen ist rechtlich nicht vertretbar. Ein gestufter Start hält den Termin, ohne Bürgerinnen und Bürger zu Testpersonen zu machen.

Fall

Ein Digitalisierungsprojekt soll zum Beginn des neuen Haushaltsjahres starten. Zwei Wochen vor dem geplanten Go-live zeigen Tests:

  • 8 % der Anträge werden fehlerhaft übertragen,
  • die Statusanzeige ist für Bürgerinnen und Bürger missverständlich,
  • die Betriebsdokumentation fehlt,
  • die politische Leitung erwartet die Einhaltung des Termins.

Teilaufgabe 1Drei Entscheidungsvarianten

Variante A: Go-live zum Termin

Termin vor Qualität

Start in vollem Umfang wie geplant. Fehler werden im laufenden Betrieb durch ein Hotfix-Team behoben, die Dokumentation wird nachgereicht.

Bewertung: Hält den Termin, verlagert aber das Risiko auf Bürgerinnen, Bürger und Beschäftigte. Bei 8 % Fehlerquote entstehen rechnerisch bei etwa jedem zwölften Antrag falsche Daten – das ist mit dem Grundsatz der Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO) nicht vereinbar.

Variante B: Verschiebung

Qualität vor Termin

Go-live wird um etwa sechs bis acht Wochen verschoben, bis Übertragungsfehler behoben, die Statusanzeige überarbeitet und die Betriebsdokumentation abgenommen sind.

Bewertung: Fachlich sauber und betriebssicher. Politisch ist der verpasste Termin erklärungsbedürftig; zusätzliche Projektkosten durch Verlängerung.

Variante C: Gestufter Start

Termin mit begrenztem Umfang

Formaler Start zum Termin als Pilot mit eingeschränktem Umfang: nur Antragsarten ohne Übertragungsfehler bzw. mit Vier-Augen-Prüfung jedes übertragenen Antrags, altes Verfahren im Parallelbetrieb, vereinfachte Statusanzeige, Notfall-Betriebshandbuch. Vollausbau erst nach bestandenem Quality Gate.

Bewertung: Hält den Termin, begrenzt den Schaden und schafft Lernzeit. Erfordert Mehraufwand durch Parallelbetrieb und manuelle Prüfung.

Teilaufgabe 2Bewertung der Varianten

Bewertet wird auf einer Skala von 1 (sehr ungünstig) bis 5 (sehr günstig). Rechtliches Risiko und Betriebsfähigkeit gelten zusätzlich als Mindestanforderung: Wer hier mit 1 bewertet wird, scheidet unabhängig von der Summe aus.

KriteriumA: TerminB: VerschiebungC: Gestuft
Qualität
1

Fehler gehen live

5

Fehler vor Start behoben

3

Fehler abgefangen, nicht behoben

Zeit
5

Termin gehalten

1

6–8 Wochen später

4

Termin formal gehalten

Kosten
2

Folgekosten durch Korrekturen

2

Projektverlängerung

3

Parallelbetrieb, aber begrenzt

Rechtliches Risiko
1

Fehlerhafte Daten, Haftung

5

Kein zusätzliches Risiko

3

Durch Prüfung beherrschbar

Politische Wirkung
2

Kurz positiv, dann Pannen

2

Terminverfehlung

4

Start plus Verantwortung

Bürger*innenorientierung
1

Falsche Daten, Verwirrung

3

Später, aber verlässlich

4

Früh nutzbar, abgesichert

Betriebsfähigkeit
1

Keine Dokumentation

5

Vollständig vorbereitet

3

Notfallhandbuch reicht für Pilot

Summe13 / 35
scheidet aus
23 / 3524 / 35
beste Bewertung
Variante A erfüllt die Mindestanforderungen nicht. B und C liegen nah beieinander; C hält zusätzlich den Termin.

Teilaufgabe 3Entscheidungsvorlage

Entscheidungsvorlage für die Amtsleitung: Go-live des Antragsverfahrens

Anlass
Die Abnahmetests zwei Wochen vor dem Go-live zeigen 8 % fehlerhaft übertragene Anträge, eine missverständliche Statusanzeige und eine fehlende Betriebsdokumentation. Die politische Leitung erwartet den Start zum Beginn des Haushaltsjahres.
Varianten
A Go-live in vollem Umfang zum Termin. B Verschiebung um sechs bis acht Wochen. C Gestufter Start zum Termin als Pilot mit begrenztem Umfang, Vier-Augen-Prüfung und Parallelbetrieb.
Kriterien
Qualität, Zeit, Kosten, rechtliches Risiko, politische Wirkung, Bürger*innenorientierung, Betriebsfähigkeit. Rechtliches Risiko und Betriebsfähigkeit sind Mindestanforderungen.
Risiken
A: fehlerhafte Bescheide, Datenschutzverstöße, Vertrauensverlust, ungeplante Betriebsstörungen. B: politische Kritik, Mehrkosten, Motivationsverlust im Team. C: Mehraufwand im Fachbereich, Risiko eines „Dauerprovisoriums“ ohne verbindliches Gate.
Empfehlung
Variante C. Sie hält den politischen Termin, ohne fehlerhafte Daten in den Echtbetrieb zu übernehmen. Voraussetzung ist ein verbindliches Quality Gate mit festem Datum; wird es nicht bestanden, greift Variante B.
Entscheidungssatz
„Die Amtsleitung beschließt, das Antragsverfahren zum 1. Januar als Pilot im eingeschränkten Umfang (Variante C) in Betrieb zu nehmen. Der Vollausbau erfolgt erst, wenn in einem Quality Gate am 15. Februar eine Übertragungsfehlerquote unter 0,5 %, eine im Nutzertest verständliche Statusanzeige und eine abgenommene Betriebsdokumentation nachgewiesen sind. Wird das Gate nicht bestanden, wird der Vollausbau gemäß Variante B verschoben.“